Wer ausserhalb eines bewilligten Gastgewerbebetriebes einen Anlass durchführt, an welchem Getränke und Esswaren verkauft oder abgegeben werden, egal ob alkoholisch oder nicht, bedarf einer Anlassbewilligung.

Gesuche für Kleinanlässe müssen mindestens eine Woche, Gesuche für Grossanlässe mindestens vier Wochen vor dem Anlass der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Bewilligung erteilt der Gemeindepräsident.

Die Gesuchsformulare finden Sie unten bei «Publikationen».

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