Vermittleramt
Der Vermittler kann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten beigezogen werden, so z.B. bei arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei sonstigen zivilrechtlichen Streitsachen, Forderungen und dergleichen.
Nicht aber bei mietrechtlichen Angelegenheiten, welche in die Zuständigkeit der örtlichen Schlichtungsbehörde im Mietwesen fallen und auch nicht bei jenen Fällen, die ohne Sühneverfahren direkt beim Gericht einzureichen sind, was z.B. bei eherechtlichen Angelegenheiten der Fall ist.
Der Vermittler beurteilt Forderungsangelegenheiten bis zu einem Streitwert von CHF 2`000.00.
Öffnungszeiten
Mo/Di/Do/Fr | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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