Beglaubigungen
Gestützt auf ihr Amt können Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter die Richtigkeit einer Unterschrift, Abschrift / Kopie oder allenfalls einer Übersetzung amtlich bescheinigen.
Für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens beträgt die Gebühr Fr. 25.00. Sind mehrere Unterschriften auf dem gleichen Aktenstück zu beglaubigen, so beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift zusätzlich Fr. 10.00.
Für die Beglaubigung der Richtigkeit eines Auszuges, einer Abschrift, einer Fotokopie und dergleichen beträgt die Gebühr Fr. 10.00 je Seite.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
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das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original (noch nicht unterschrieben)
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei der Gemeindekanzlei Sattel.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 835 18 08 | gemeinde@sattel.ch |