Fristerstreckung Steuererklärung
Wem es nicht möglich ist seine Steuererklärung fristgerecht bis 31. März einzureichen, kann eine Fristerstreckung beantragen.
Das Fristerstreckungsgesuch muss beim Steueramt der Gemeinde Sattel, Dorfstrasse 22a, 6417, Sattel, bis spätestens 31. März eingereicht werden. Maximal kann die Frist bis 31. Dezember verlängert werden.
Über die Homepage des Kantons Schwyz kann die Fristverlängerung sowohl für Natürliche als auch Juristische Personen einfach und schnell beantragt werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 041 835 12 01 | steueramt@sattel.ch |