Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder dürfen im Klassenzimmer/Unterricht sowie auf dem Schulareal grundsätzlich weder Fotos noch Filmaufnahmen machen (ausgenommen sind die Anlässe 1. Schultag, Sporttag und Chinderfäscht am letzten Schultag). Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie die Datenschutzbestimmungen sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.  Lehrpersonen ist es erlaubt, gezielt Foto-, Film- oder Tonaufnahmen für den Gebrauch im Unterricht zu machen. Diese sind jedoch nach Gebrauch wieder zu löschen. 

Informationen

Datum
23. September 2024

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