Das Fürsorgesekretariat ist die Verbindungsstelle zwischen der Fürsorgebehörde und der Bevölkerung und den Diensten, die die Antragssteller / Hilfesuchenden persönlich beraten und unterstützen. Besteht ein Anspruch auf Unterstützung, übernimmt das Fürsorgesekretariat die finanzadministrative Abwicklung.
Besteht nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, entscheidet die Fürsorgebehörde über die Höhe der Unterstützung, sowie auch über Massnahmen, welche für die Hilfesuchenden den Wiedereinstieg in die eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit bedeuten könnte.