Aufbewahrung Testament, Ehe- und Erbvertrag

Öffentlich-rechtliche Urkunden wie die letztwillige Verfügung (Testament) sowie Ehe- und Erbverträge werden beim Einwohneramt gegen eine einmalige Gebühr von CHF 40.00 deponiert.

Beim Todesfall werden diese Dokumente automatisch an das Bezirksgericht Schwyz weiterleitet. Das Erbschaftsamt eröffnet das Testament und leitet alle weiteren Schritte in die Wege.

Bei einem Wegzug aus unserem Gemeindegebiet werden die deponierten Dokumente an den neuen Wohnort weitgeleitet oder Ihnen persönlich ausgehändigt.

Preis

CHF 40.00

Zugehörige Objekte

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