Wohnungsabnahmen
Bei Übernahme von Wohn- oder Geschäftsräumen, vor allem aber im Falle der Auflösung solcher Mietverhältnisse, empfiehlt es sich, zwecks Beweissicherung, ein detailliertes Abnahme-Protokoll zu erstellen (vgl. Art. 267a OR).
Hierfür hat der Hauseigentümerverband eigene Formulare entwickelt, die nicht zuletzt auch als Gedächtnisstütze dienen. Dabei sollten beide Parteien anwesend sein und das aufgenommene Protokoll am Schluss unterzeichnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hauseigentümerverbands.