Baubewilligungsverfahren (inkl. Hinweise)
- Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde ein elektronisches Baugesuch (eBau) einzureichen.
- Zusätzlich sind folgende Unterlagen, alle 2-fach und mit Originalunterschrift versehen, in Papierform bei der Gemeinde einzureichen:
- Pläne (Situation, Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
- Gesuchsformulare
- Weitere Unterlagen, soweit erforderlich (z. B. Umweltverträglichkeitsbericht)
- Insbesondere bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen empfiehlt sich vorgängig einer Baueingabe eine Vorabklärung. Vorabklärungen sind bei der Gemeinde einzureichen und können auch in elektronischer Form (E-Mail, Unterlagen und Pläne als PDF) erfolgen.
- Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt eBau.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauamt | 041 835 15 35 | bauamt@sattel.ch |