Baubewilligungsverfahren (inkl. Hinweise)

  • Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde ein elektronisches Baugesuch (eBau) einzureichen.
  • Zusätzlich sind folgende Unterlagen, alle 2-fach und mit Originalunterschrift versehen, in Papierform bei der Gemeinde einzureichen:
    • Pläne (Situation, Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
    • Gesuchsformulare
    • Weitere Unterlagen, soweit erforderlich (z. B. Umweltverträglichkeitsbericht)
  • Insbesondere bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen empfiehlt sich vorgängig einer Baueingabe eine Vorabklärung. Vorabklärungen sind bei der Gemeinde einzureichen und können auch in elektronischer Form (E-Mail, Unterlagen und Pläne als PDF) erfolgen.
  • Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt eBau.

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