Kindergarten

Der Eintritt in den Kindergarten ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Damit verbunden sind erstmals die Integration in eine grössere Gruppe von Kindern sowie der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen. Der Kindergarten ist auch die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist obligatorisch. 

Ab Schuljahr 2021/22 gilt gemäss Volksschulgesetz (VSG, SRSZ) folgende Regelung: 
Jedes Kind, das bis 31. Mai das fünfte Altersjahr vollendet hat, ist schulpflichtig und besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten. 

Ergänzend haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in den obligatorischen Kindergarten zu schicken, auch wenn es bis zu zwei Monate später geboren ist, oder es um ein Jahr zurückzustellen, wenn es bis zu zwei Monate vor diesem Stichtag zur Welt kam:

  • Vollendet Ihr Kind vom 1. Juni bis 31. Juli das 5. Altersjahr, ist es zum vorzeitigen Schuleintritt berechtigt. 
  • Vollendet Ihr Kind vom 1. April bis 31. Mai das 5. Altersjahr, kann es um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werden. 

Für das erste freiwillige Kindergartenjahr gilt sinngemäss dieselbe Regelung. Ihr Kind kann also in den freiwilligen Kindergarten eintreten, wenn es bis am 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet. 

Jeweils im Januar findet ein Infoabend statt. Die Eltern aller neu schulpflichtigen Kinder erhalten die Unterlagen zur Anmeldung in den Kindergarten. Über die Einteilung in die Kindergartenabteilung entscheidet die Schulleitung. Die Einteilung wird den Eltern jeweils bis Mitte Mai zugestellt. Die neu eintretenden Kindergärtler haben im Juni die Möglichkeit, einen halben Tag im Kindergarten zu schnuppern. Informationen dazu werden den Eltern rechtzeitig durch die Kindergartenlehrperson zugestellt. 

Übertritt in die 1. Klasse

Im November findet ein obligatorisches Standortgespräch zum Übertritt Kindergarten - 1. Klasse mit der Kindergartenlehrperson statt. Wenn das Kind regulär eingeschult wird, findet kein weiteres Einschulunsgespräch statt. Die Eltern bekommen zu gegebener Zeit ein Übertrittsformular, welches bis Ende Februar unterschrieben eingereicht werden muss. Soll ein Kind den Kindergarten repetieren, ist dafür via Schulleitung an den Schulrat Antrag zu stellen. 
Kurz vor den Sommerferien wird in der 1. Klasse ein Schnuppernachmittag durchgeführt. Die Eltern werden darüber rechtzeitig durch die zuständige Lehrperson informiert. 

 


 

Informationen

Datum
5. November 2024

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